Kosten

Kostenfreie Ersteinschätzung

Wenn Sie eine Erstberatung wünschen,  bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. In einem persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns die Zeit, Ihre Fragen zu beantworten und die weiteren Schritte sowie Kosten zu besprechen.

Gebühren nach RVG

Grundsätzlich berechnen sich unsere Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). 
In besonderen Fällen treffen wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung, die den konkreten Aufwand in dem jeweiligen Verfahren berücksichtigt.

Pflichtverteidigung

In gesetzlich geregelten Fällen werden die Gebühren der Verteidigung zunächst mit der Staatskasse abgerechnet. 

Fälle der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ nach § 140 StPO liegen beispielsweise vor, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, ein Bewährungswiderruf droht, Sie sich aufgrund richterlicher Anordnung in einer Anstalt befinden oder die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Schöffengericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht stattfindet. Wenn Ihnen noch kein Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist, können Sie selbst bestimmen, welcher Rechtsanwalt als Ihr Pflichtverteidiger bestellt werden soll.

Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist die Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung möglich. In diesem Zusammenhang übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und holen eine Deckungszusage ein.

Im Strafrecht schließen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten in ihren Versicherungsbedingungen aus. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung in Angelegenheiten des Strafrechts greift.